Stellungnahme der Bischofskonferenz hinterfragt, ob für Kopftuchverbot überhaupt ein Regelungsbedarf besteht und wenn ja, ob es als Eingriff in die Grundrechte hinlänglich gerechtfertigt ist.
Wirtschafts-Investment in armen Ländern unter Wahrung höchster menschenrechtlicher Standards spiele "signifikante Rolle" für weltweite Armutsbekämpfung.