Der Vatikan hat den Freispruch eines Priesters bestätigt, dem ein sexueller Übergriff vorgeworfen worden war. Das höchste Vatikangericht, die Apostolische Signatur, teilte am Freitag, 17. Mai 2019 mit, dass fünf Richter am 15. Mai nach gründlicher Prüfung des Falls den Beklagten freigesprochen hätten.
Am Donnerstag hatte zunächst die deutsche "Herder Korrespondenz" exklusiv berichtet, Pater Hermann Geißler, ehemaliger Büroleiter der Glaubenskongregation und Mitglied des Ordens "Das Werk", sei vom Vorwurf, eine Ordensfrau 2009 im Kontext der Beichte sexuell belästigt zu haben, freigesprochen worden. Die Vorwürfe hatte Doris Reisinger (geb. Wagner) erhoben, die von 2003 bis 2011 ebenfalls Mitglied des Ordens war.
Das Gericht sei zu dem Freispruch gekommen, da "die Umstände der behaupteten schweren Straftat nicht mit ausreichender moralischer Gewissheit bewiesen" seien, hieß es in der vom vatikanischen Presseamt verbreiteten Mitteilung. Das Verwaltungs-Strafverfahren habe Papst Franziskus auf Antrag der Glaubenskongregation an die Apostolische Signatur übertragen. Üblicherweise ist die Glaubenskongregation für solche Fälle zuständig. Da der Beschuldigte dort tätig war, sei dies geändert worden, hieß es auf der offiziellen Internetseite "Vatican News".
Die ehemalige Angehörige der Gemeinschaft "Das Werk" berichtete mehrfach, der österreichische Geistliche habe sie 2009 in der Beichte sexuell belästigt. Dies wäre gemäß Kirchenrecht eine äußerst schwerwiegende Straftat. Geißler wies die Beschuldigungen stets als unwahr zurück. In ihrem Buch "Nicht mehr ich. Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau" hatte Wagner 2014 über Missbrauchserfahrungen in der Gemeinschaft "Das Werk" berichtet. Diese betrafen nicht allein Geißler, sondern auch andere Ordensmitglieder.
Im Januar 2019 kündigte der Vatikan eine Untersuchung des Vorfalls an; Geißler trat als Abteilungsleiter der Glaubenskongregation zurück. Mit seinem Rücktritt wolle er weiteren Schaden von der Glaubenskongregation und von seiner Gemeinschaft abwenden, hieß es damals in der Vatikan-Erklärung. Gleichzeitig habe Geißler darum gebeten, das bereits eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen ihn fortzusetzen, um die Vorwürfe zu klären.
Die Ex-Ordensfrau kritisierte die Entscheidung aus dem Vatikan indes als "beschämendes Zeugnis für die mangelnde Rechtskultur der Kirche". Konkret kritisierte sie ihre mangelnde Einbindung in das Verfahren und eine mögliche Befangenheit des Gerichts.
Üblicherweise ist die Glaubenskongregation für solche Fälle zuständig. Da der Beschuldigte dort tätig war, wurde der Fall jedoch von der Apostolischen Signatur bearbeitet. Unterzeichnet ist der Bescheid Berichten zufolge vom Präfekten der Apostolischen Signatur, Kardinal Dominique Mamberti, sowie vom Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca. Über letzteren sagte Reisinger gegenüber der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Als ich Schwester des Werkes war, stand Giuseppe Sciacca in freundschaftlichem Kontakt mit dem Werk. Meines Erachtens hätte er an einem solchen Beschluss daher nicht beteiligt sein und ihn nicht unterzeichnen dürfen."
Sie selbst habe von der Vatikan-Entscheidung erst aus der Presse erfahren, so Reisinger. Während der Vorermittlungen sei sie nicht "wie ursprünglich geplant" von der Signatur angehört worden. Dessen ungeachtet habe sie eine umfangreiche schriftliche Aussage vorgelegt, "in der ich auch die Aussage einer weiteren Betroffenen beigelegt habe, deren Erfahrungen sich bis ins Detail hin mit meinen decken".