Mittwoch 20. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

22.01.2019

Schipka: Karfreitag als Feiertag für Evangelische beibehalten

Generalsekretär der Bischofskonferenz für Streichung der Zuschläge für jene, die am Karfreitag arbeiten.

Der Karfreitag soll weiterhin für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben bei gleichzeitigem Entfall der Feiertagszuschläge für jene, die dennoch an diesem Tag arbeiten. Dafür hat sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag, 22. Jänner 2019 im Interview mit kathpress ausgesprochen.

 

Schipka unterstützt damit einen ähnlichen Vorschlag des evangelischen Bischofs Michael Bünker. Anlass dafür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der in der österreichischen Karfreitagsregelung eine Diskriminierung aus religiösen Gründen festgestellt hat, die jetzt durch den Gesetzgeber in Österreich zu beheben ist.

 

Weil der Karfreitag für evangelische Christen eine "zentrale religiöse Bedeutung" habe, solle die diesbezügliche "Feiertagsregelung lediglich modifiziert" werden. "Mit der Streichung der Zuschläge für jene, die trotzdem am Karfreitag arbeiten, wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen", führte Schipka aus. Die katholische Kirche werde in dieser Frage eng mit den evangelischen Kirchen zusammenarbeiten. Es sei zu hoffen, dass der Gesetzgeber bald eine Lösung findet, die den Karfreitag als Feiertag für Evangelische weiterhin erhält, sagte der Bischofskonferenz-Generalsekretär.

 

In Österreich ist der Karfreitag seit den 1950er Jahren nur für Angehörige der evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Angehörige dieser Kirchen hatten bisher Anspruch auf das Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Geklagt hatte ein konfessionsloser Österreicher. Er verlangt von seinem Arbeitgeber ein Feiertagsentgelt für den Karfreitag 2015, an dem er gearbeitet hatte.

 

Bünker: Gesetzgeber muss jetzt handeln

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker betonte im Blick auf das Urteil, dass der Karfreitag für Evangelische von zentraler Bedeutung sei und das Urteil den Ball zurück an den österreichischen Gesetzgeber spiele. Er selbst sei jedenfalls "im Moment erleichtert". Die EU habe wie es ihren Richtlinien entspricht nicht in das innerösterreichische Religionsrecht eingegriffen, sondern überlasse das dem österreichischen Gesetzgeber. Wenn nichts geschehe, werde der Karfreitag in der Realität ein Feiertag für alle. Eine Streichung des Feiertags durch den Gesetzgeber sei "gar nicht in unserem Interesse, denn der Karfreitag hat für die Evangelischen zentrale Bedeutung", erklärte der Bischof.

 

Bünker bezeichnete es wiederum als durchaus denkbar, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und berücksichtige zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche. "Die konkrete Lösung wird das Ergebnis von Gesprächen sein. Wir legen jedenfalls Wert darauf, dass wir gehört werden", so der Bischof.

 

Wirtschaft gegen Mehrbelastung für Unternehmen

Die Wirtschaftskammer (WKO) plädiert im Blick auf eine neue Karfreitagsregelung für eine gleichheitskonforme Lösung ohne Mehrbelastung der Wirtschaft. Sollte der Karfreitag künftig nicht nur für Evangelische, sondern für alle ein Feiertag sein, brächte das zusätzliche Kosten von 600 Millionen Euro. Im Interview mit dem "ORF Ö1-Mittagsjournal" plädierte Rolf Gleißner von der WKO am Dienstag daher für eine aufkommensneutrale Lösung.

 

Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Streichung der gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag, oder den Karfreitag für alle freizugeben und im Gegenzug dafür einen anderen Feiertag zu streichen. Dies könne der Ostermontag sein, womit die Österreicher künftig mit dem Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag wie bisher insgesamt drei Feiertage hätten. Eine andere Alternative wäre die Streichung des Pfingstmontags, so Gleißner. Bei der gesetzlichen Neuregelung sei zudem eine Besonderheit für jüdische Gläubige mitzubedenken, für die aufgrund des Generalkollektivvertrages Jom Kippur ein Feiertag ist.

 

Die Arbeiterkammer (AK) reagierte auf das EuGH-Urteil mit dem Wunsch, den Karfreitag für alle zum Feiertag zu machen. "Am einfachsten lässt sich diese Diskriminierung beheben, indem der Gesetzgeber den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag bestimmt", so der steirische AK-Präsident Josef Pesserl.

 

Nächster Karfreitag am 19. April

Das Urteil des EuGH hat zur Folge, dass nun wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug ist, weil er das in Österreich laufende Verfahren gemäß des EuGH-Urteils abschließend entscheiden muss. Das bestätigte der OGH gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Dabei gehe es um eine Entscheidung in dem konkreten Fall zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der das ganze Verfahren ausgelöst hat. Die OGH-Entscheidung in diesem Fall habe jedoch keine allgemeine Gültigkeit.

 

Was die konkreten Auswirkungen des EuGH-Entscheids betrifft, ist somit die Bundesregierung am Zug, die bereits angekündigt hat, genau zu prüfen und weitere Schritte zeitnah bekannt zu geben. Sollte sie schon für den nächsten Karfreitag am 19. April gelten, müsste die Lösung rasch erfolgen.

 

Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung geändert habe, sei ein "privater Arbeitgeber, der diesen Rechtsvorschriften unterliegt, verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, sofern diese zuvor mit dem Anliegen an ihn herangetreten sind, an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen, und ihnen folglich, wenn er sie abschlägig beschieden habe, das Recht auf ein Zusatzentgelt für die an diesem Tag erbrachte Arbeitsleistung zuzuerkennen", heißt es in dem Urteil des EuGH.