Das Dombauhüttenwesen in Österreich (Wiener Stephansdom und Linzer Mariendom) ist von der Österreichischen UNESCO-Kommission in das "nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes" aufgenommen worden. Die Kommission würdigt mit der Aufnahme in das Verzeichnis die Techniken zur Restaurierung und Instandhaltung historischer Bauwerke, die seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben werden, hieß es in einer Aussendung der Diözese Linz vom Dienstag, 18. Dezember 2018. Das Bauhüttenwesen trage so zur permanenten und nachhaltigen Pflege der Bauwerke bei und sei ein Garant für die Erhaltung und Weitergabe traditioneller Handwerkstechniken.
Übergeben wurden die Urkunden am 12. Dezember bei einer Festveranstaltung in Schladming. In einem nächsten Schritt werde die Aufnahme in die internationale "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" angestrebt, kündigte die Diözese in der Aussendung an.
Dombauhütten sind in erster Linie für die Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz der jeweiligen Kathedrale verantwortlich und müssen daher auch den Schadensverlauf der Steinarchitektur ständig beobachten und dokumentieren. Dabei werden mittelalterliche Bearbeitungstechniken und neue Technologien gemeinsam genützt, da heute neben den traditionellen Steinmetztechniken auch moderne Verfahren zur Verfügung stehen, mit denen sich Steinzerfall und Verwitterung verzögern lassen.
Die Wiener Dombauhütte zu St. Stephan - seit dem 12. Jahrhundert für die Errichtung und Erhaltung der Kathedrale der Hauptstadt verantwortlich - gibt seit mehr als acht Jahrhunderten Handwerkstechniken sowie das Wissen um Steinbearbeitung, Mauertechnik und Wölbung des Domes weiter.
Wiens Dombaumeister Wolfgang Zehetner unterstreicht zur Anerkennung auf der nationalen UNESCO-Liste: "Immaterielles Kulturerbe bedeutet eine Anerkennung der UNESCO, dieser Unterorganisation der Vereinten Nationen für Kulturgüter, das nicht nur gegenständliche Kulturgüter, wie Kathedralen oder Schlösser, sondern eben auch bestimmte Bräuche, Techniken, Gewohnheiten, Rituale, so einen Titel als Kulturerbe erhalten können und damit auch geschützt werden. Gerade die Dombauhütten, die es in Europa an vielen Kathedralen, oder auch Klosterbauhütten gegeben hat, sind natürlich einzigartig in der Bewahrung, einerseits einer Technik seit bald 1.000 Jahren und natürlich auch immer Betreuung dieser herausragenden Bauwerke, andererseits auch mit vielen Innovationen, die moderne Restaurierungstechniken mitbringen. Aber sie haben ein Alleinstellungsmerkmal, als sie meistens wirklich auf dieses eine Bauwerk fokussiert sind und daher viel konzentrierter auch arbeiten können, als jetzt eine Firma, die heute an einem Hochhaus baut und morgen an einer Brücke und übermorgen vielleicht auch an einer Kathedrale".
Mit Baubeginn des Mariendoms im Jahr 1862 wurde auch in Linz in Anlehnung an die mittelalterlichen Vorbilder eine vom Dombauverein finanziell getragene Dombauhütte eingerichtet. In dieser waren die Steinmetze mit der Herstellung von Steinbauteilen für den Dombau beschäftigt. Mit der Fertigstellung des Doms reduzierte sich die Tätigkeit der Dombauhütte ab 1925 auf die Durchführung von Erhaltungs-, Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten einige Kriegsschäden im Bereich Vierung und Hauptschiff des Doms behoben werden.
Heute ist die Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz und daher auch die ständige Beobachtung und Dokumentation des Schadensverlaufes der Steinarchitektur die vordringlichste Aufgabe der Dombauhütte. Dazu wurden auch die rund 2.800 vorhandenen Originalpläne des Mariendoms vollständig digitalisiert. Ziel aller Maßnahmen ist es, der Nachwelt möglichst viel Originalsubstanz zu bewahren. Moderne technologische Verfahren unterstützen bei den Wartungs-, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten die traditionellen Steinmetztechniken. Unter der Leitung von Dombauhüttenmeister Gerhard Fraundorfer arbeiten permanent drei Steinmetze und ein Lehrling in der Linzer Dombauhütte.
Das immaterielle Kulturerbe basiert auf dem "UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes", das die internationale Staatengemeinschaft 2003 beschlossen hat. Österreich ist seit 2009 Vertragsstaat des Übereinkommens. Aktuell umfasst das "Österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes" 90 Elemente.