Die Caritas hat das Land Oberösterreich aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die gekürzte Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte in Oberösterreich ernst zu nehmen und die Gesetze entsprechend zu adaptieren. Das Luxemburger Urteil bestätige bloß, "was eigentlich von Anfang an klar sein hätte müssen", wird der oberösterreichische Caritas-Direktor Franz Kehrer in einer Aussendung vom Mittwoch, 21. November 2018, zitiert. Alle Menschen - auch Asylberechtigte - bräuchten die gleiche Unterstützung, um menschenwürdig leben zu können. Das jüngste Urteil des EuGH bestätige, "dass Menschenrechte und Menschenwürde zentrale Werte sind, die gerade das christliche Europa auszeichnen müssen".
2016 war in Oberösterreich die Regelung getroffen worden, dass Flüchtlinge, die zeitlich begrenzt Asyl zugesprochen bekommen, maximal 560 Euro monatlich 12-mal im Jahr Mindestsicherung erhalten. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte daraufhin beim EuGH gefragt, ob anerkannten Flüchtlingen weniger Sozialhilfe als eigenen Staatsangehörigen gewährt werden darf, wenn sie nur ein befristetes Aufenthaltsrecht haben.
Die Höchstrichter kamen daraufhin am Mittwoch zum Schluss, dass Flüchtlinge in der EU nicht weniger Sozialhilfe bekommen dürfen als eigene Staatsangehörige. Mitgliedstaaten dürfen laut dem Urteil auch keine Unterschiede zwischen Flüchtlingen mit befristetem und unbefristetem Aufenthaltsrecht machen. Die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen, so das Gericht, sei nicht mit der österreichischen Regelung von 2015 zu vereinbaren, wonach Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht weniger Sozialhilfe erhalten.
Der Linzer Caritas-Direktor Kehrer berichtete, dass die oberösterreichische Regelung von 2016 drastische Folgen gezeigt habe: "Die Menschen kommen verzweifelt zu uns, weil von diesem Betrag der Lebensunterhalt nicht zu bestreiten ist. Wir können allerdings auch nur sehr begrenzt unterstützen - die Folge ist, dass sich viele in Schulden stürzen müssen." Mit dem zugestandenen Betrag sei es "de facto nicht möglich", die Kosten für eine Wohnung, Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfes zu bestreiten. Dazu komme, dass Menschen in Oberösterreich seit einer Novelle des Wohnbaufördergesetzes fünf Jahre lang keinen Zugang zu günstigerem Wohnraum in geförderten Mietwohnungen haben und damit auf den teureren privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind.
Schon immer sei die Mindestsicherung "nur eine Überbrückungshilfe" bis zum Finden einer Arbeit gewesen, betonte Kehrer. Auch Flüchtlinge bräuchten nach der Zuerkennung des Asyls Zeit, um einen Job zu finden, und somit auch Unterstützung, "um nicht obdachlos auf der Straße zu stehen", wie der Caritas-Direktor betonte. Es liege auf der Hand, dass sie dabei "genau die gleichen Lebenserhaltungskosten bestreiten müssen wie österreichische Staatsbürger".