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07.09.2018

Vatikan unterstützt Abkommen zum Schutz der Ozeane

Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Auza, bei Auftakt von UN-Verhandlungen über neues Meeresschutzabkommen.

Politiker und Staaten sollen den Schutz der Meere stärker in den Fokus ihrer Arbeit nehmen: Dieser Appell kommt vom Ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in New York, Erzbischof Bernardito Auza. Damit eine gesunde Erneuerung und Entwicklung der Ozeane langfristig gewährleistet werden könne, bedürfe es einer engen Zusammenarbeit der Nationen, sagte der Erzbischof laut dem vatikanischen Nachrichtenportal "Vatican News" am Mittwoch, 5. September 2018, zum Auftakt einer UN-Konferenz über ein neues Meeresschutzabkommen in New York. "Der Gedanke der Verantwortung, die wir als Erdbewohner tragen, muss immer vor dem Recht stehen", sagte Auza.

 

Ressourcen der Ozeane nachhaltig nutzen

Bis 17. September beraten Regierungsvertreter über ein international bindendes Abkommen zur Verpflichtung von Staaten, die Ressourcen der Ozeane außerhalb der territorialen Gewässerzonen an den Küstenlinien auf nachhaltige Weise zu nutzen und zu erhalten. Der Vatikanvertreter Auza kritisierte in seiner Eröffnungsansprache, dass jede Debatte um Ressourcennutzung primär von einem wirtschaftlichen Denken dominiert sei. Dies gehe meist auf Kosten der Umwelt.

Zudem unterstrich der Erzbischof die Bedeutung der Umwelt-Enzyklika "Laudato si" von Papst Franziskus. Darin mache Franziskus darauf aufmerksam, wie nötig Vereinbarungen auf globaler Ebene seien, um den Schutz der Umwelt zu garantieren. Dies sei "nicht nur ein moralischer Imperativ, sondern eine lebensnotwendige Lösung für eine schreckliche Situation, die unmittelbares Handeln erfordert", betonte der Vatikandiplomat. Alle Staaten seien somit in der Pflicht, den Schutz der Umwelt und im Besonderen auch der Ozeane voranzutreiben.

 

Basis der geplanten Vereinbarung sollte das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sein. Mit den Regelungen sollten jedoch nicht nur Lücken im derzeitigen Gesetzeskatalog geschlossen werden, sondern diese müssten weiter gefasst sein, forderte Auza. "Wir sollten nicht nur eine Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen aufstellen, sondern auch Verfahrensmaßnahmen, sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden", so der Nuntius.