Die österreichische Bischofskonferenz übt heftige Kritik an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. "Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich" auf Grundlage des Konkordats und seien "verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es wörtlich in einer am Donnerstag, 28. Juni 2018 veröffentlichten Stellungnahme.
Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren sei zudem auch "demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung".
Da es zu dem geplanten Gesetz kein - wie sonst üblich - Begutachtungsverfahren gab, hat die Bischofskonferenz formal zu dem am 14. Juni in den Nationalrat eingebrachten Antrag der beiden Abgeordneten Peter Haubner (VP) und Wolfgang Klinger (FP) Stellung genommen.
Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es Betrieben möglich sein, die Arbeitnehmer an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten, warnt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme. Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen. Aus völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe - jedenfalls soweit sich diese auf die im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen - einen Eingriff in die durch das Konkordat gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe darstellen. Eine derart allgemeine und darüber hinaus in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe sei nicht mit den im Konkordat festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.
Zudem hält die Bischofskonferenz in ihrer Erklärung fest: "Ob die Heiligung des Sonntags, zu der neben dem Gottesdienstbesuch auch die gemeinsame Zeit in der Familie, die körperliche und geistige Erholung, die Erhaltung der Gesundheit und die Ausübung sozialer bzw gemeinschaftlicher Aufgaben gehören, als überwiegendes persönliches Interesse anerkannt wird, ist mehr als unsicher."
Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei zunächst die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der Feiertagsruhe herbeizuführen. "Die Missachtung dieser Verpflichtung vor einer etwaigen Beschlussfassung im Nationalrat konstituiert daher einen Eingriff in die völkerrechtliche Verpflichtung der Republik", heißt es in der Erklärung wörtlich.
Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen "Dammbruch" hinsichtlich der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Dies insofern, als die im neuen Gesetzesvorhaben verankerte Ausnahmeregelung für Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz vom Verfassungsgerichtshof als geeignet beurteilt werden könnte, den verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatz zu verletzen. Konkret wäre dann zu befürchten, dass der Verfassungsgerichtshof keine sachliche Rechtfertigung für die Vorgehensweise erkennt, einzig Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz von der geplanten Regelung auszunehmen.
Es bestehe daher in Folge das Risiko, dass der Verfassungsgerichtshof die neue Regelung und die entsprechenden Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes als verfassungswidrig aufheben könnte, wodurch die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wegfiele und in der Folge auch alle im Handel Beschäftigten an Wochenend- und Feiertagen zur Vornahme von Verkaufstätigkeiten verpflichtet werden könnten. Dies wäre, so die Bischofskonferenz, "eine weitere Zuspitzung eines nicht akzeptablen Eingriffs in das Zusammenleben unserer Gesellschaft und völkerrechtswidrig".
In demokratiepolitischer Hinsicht wird in der Erklärung festgehalten, dass das ohne Begutachtungsverfahren vorangetriebene Gesetzesvorhaben und die nicht abgestimmte Vorgehensweise bei den geplanten Gesetzesänderungen den in Österreich üblichen gesellschaftlichen Konsens verletzt, gesamtgesellschaftliche Anliegen und Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wege sozialpartnerschaftlicher Gespräche auszuhandeln, bevor diese im Parlament beschlossen werden.
Gerade bei umfassenden Änderungen in der sensiblen Materie des Arbeitsrechtes, durch die nicht nur die Arbeitnehmer selbst, sondern auch deren Kinder, deren gesamte Familie und deren gesamtes soziales Umfeld betroffen sind, sei eine umfassende Begutachtungsmöglichkeit unerlässlich, ihr Ausschluss von der Partizipation sei hingegen "fahrlässig", kritisiert die Bischofskonferenz.
Sonn- und Feiertage stellten neben ihrer Eigenschaft als Ausdruck kultureller und religiöser Identität für alle Menschen einen unverzichtbaren Wert dar. "Sie sind Familien- und Beziehungstage. Sie sind Tage der Begegnung und der Gemeinschaft, Tage der Muße und Erholung, Tage privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements." Gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung und flexibler Arbeitszeiten würden sie als gemeinsam begangene Tage eminent an Bedeutung gewinnen. Diese Möglichkeit solle, letztlich auch im Interesse des Staates an einer funktionierenden Gesellschaft, für alle erhalten bleiben.
Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat vor den Folgen der derzeit von der Regierung vorgesehenen Änderungen im Arbeitszeitgesetz gewarnt. Tritt die Regelung wie geplant in Kraft, gleiche das einem "Tabubruch, der dazu führen könnte, Sonntagsarbeit salonfähig zu machen", gab KFÖ-Präsident Alfred Trendl am Donnerstag zu bedenken. In einer Aussendung warnte er vor einem Verlust an Lebensqualität, denn der arbeitsfreie Sonntag sei zugleich Familienzeit, so Trendl. Der gesellschaftliche Konsens, Sonn- und Feiertage generell arbeitsfrei zu halten, werde "von der Regierung einseitig aufgekündigt".
Im dem im Parlament eingebrachten Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz ist vorgesehen, dass bei vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf an vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr gearbeitet werden kann. Bisher war die Sonn- und Feiertagsarbeit nur in bestimmten definierten Fällen zugelassen, beziehungsweise nur für bestimmte Branchen wie Tourismus oder Verkehrswesen vorgesehen.
Langfristig bedeute das neue Gesetz, "Kurs auf Wochen ohne Ende" zu nehmen und "den Entzug der Grundlage für gemeinsame, verlässliche Strukturen, die Halt und Orientierung geben", warnte der Familienverbands-Präsident. Gemeinsame Zeit für Familien werde erschwert.
Trendl machte konkret auch auf Auswirkungen auf Handelsangestellte aufmerksam. Geschäfte dürften zwar auch infolge der geplanten Gesetzesänderungen nicht generell an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Im sonst geschlossenen Geschäft Arbeiten durchzuführen wie eine Inventur oder das Einräumen von Regalen wäre aber "sehr wohl möglich".
Der arbeitsfreie Sonntag sei "ein wesentlicher Teil unseres gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und familiären Zusammenlebens", betonte Trendl. "Er bedeutet Lebensqualität, weil er Familienzeit ermöglicht." Als Mitglied der "Allianz für den freien Sonntag" fordere daher man die Bundesregierung zu einem entschiedenen Bekenntnis zum Schutz des arbeitsfreien Sonntag auf, so der Katholische Familienverband.
Die Katholische ArbeitnehmerInnenbewegung und die Allianz für den Freien Sonntag laden am Samstag, 30. Juni 2018 um 14 Uhr anlässlich der Kritik an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum Demo-Treffpunkt. Ecke Mariahilferstraße/Kaiserstraße in Wien.