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07.01.2018

Kardinal Schönborn und Bundespräsident Van der Bellen unterstützen "Flowerrain"

Vom Wiener Caritas-Generalsekretär Schwertner initiierte Facebook-Aktion von Tausenden Menschen unterstützt.

Prominente politische und kirchliche Unterstützung hat die vom Wiener Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner initiierte Facebook-Aktion "Flowerrain" erhalten: Kardinal Christoph Schönborn und Bundespräsident Alexander Van der Bellen teilten das Anliegen am Samstag, 6. Jänner 2018 auf ihren Facebook-Seiten. "Jedes Kind ist ein Zeichen der Hoffnung", betonte Kardinal Schönborn. Van der Bellen verwies darauf, dass "alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind".

Hintergrund der Initiative ist eine im Internet verbreitete Hasswelle gegen das muslimische Wiener Neujahrsbaby Asel. Die Veröffentlichung des Fotos mit dem kurz nach Jahresbeginn in der Krankenanstalt Rudolfstiftung geborenen Mädchen, seiner Kopftuch tragenden Mutter und dem Vater hatte einen Shitstorm ausgelöst, den Schwertner so nicht stehenlassen wollte, berichtete er "kathpress" am Donnerstag: Seine Idee, via Facebook Beiträge für ein Glückwunschbüchlein für Asel zu sammeln, führte zu mittlerweile mehr als 36.000 Likes und ähnlich vielen Glückwünschen; knapp 16.000 Mal wurde sein Posting geteilt (Stand 7. Jänner).

 

Liebe>Hass

Schwertner zeigte sich überwältigt von der Resonanz auf seine lancierte Initiative. Er finde es großartig, dass so viele Menschen die Caritas-Überzeugung "Liebe>Hass" teilen und dem Hate Speech im Internet eine Absage erteilen. Das sei ein "starkes und ermutigendes Zeichen" nicht nur für Asel und ihre Eltern, sondern für ganz Österreich. Vertreter aus allen politischen Lagern, aus Medien, Kirchen, öffentlichem Leben hätten sich dem "Flowerrain" für den Säugling angeschlossen. Wie Schwertner sagte, sei für ihn mit den Hassbotschaften gegen ein Baby "eine rote Linie überschritten" worden.

In diversen Internetforen waren demgegenüber antiislamische Tiraden übelster Sorte zu lesen. Mittlerweile prüfen Juristen bereits rechtliche Schritte gegen einige Nutzer wegen Verstoßes gegen den Verhetzungsparagraphen (283 StGB).