Mit Skepsis und Kritik reagiert der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Öffnung der Ehe. Konkret wird bedauert, dass der VfGH "mit keinem Wort erwähnt, dass der wesentliche Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft in der Möglichkeit besteht, gemeinsame Kinder zu zeugen", heißt es in einer Erklärung am Dienstag, 5. Dezember 2017. Dies sei für die Ehe "keine Nebensache", sondern "grundlegend", hält KFÖ-Präsident Alfred Trendl fest. Weil das Kriterium der "Offenheit für gemeinsame Kinder" im Blick auf Ehe für das Höchstgericht "so unwichtig" ist, sei das Erkenntnis "nicht nachvollziehbar", so der Präsident der größten Familienorganisation des Landes.
Trendl verwies in seiner Stellungnahme auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der den Unterschied zwischen gleich- und verschiedengeschlichtliche Verbindungen als so wichtig erachtet, "dass er zwei Rechtsinstitute zulässt und klar sagt, dass es sich dabei um keine Diskriminierung handelt". Der KFÖ-Präsident bedauerte, "dass sich der VfGH dazu völlig verschweigt".
Darüber hinaus monierte der KFÖ-Präsident, dass sich der VfGH mit diesem Erkenntnis in die Rolle des Gesetzgebers begeben habe, zumal er damit "dem klaren Wunsch des Nationalrats - zwei Institute für diesen Unterschied einzurichten - widerspricht". Dass laut Erkenntnis die "Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben hat" ist für den Präsidenten des Familienverbandes angesichts der aktuellen politischen Situation nicht überraschend. "Interessant wäre vielmehr, ob sich auch das zuständige Ressort, das Justizministerium, verschwiegen hat. Wenn nicht, wäre eine Veröffentlichung interessant", so Trendl.
Er erwartet nun vom VfGH, dass er sich mit der gleichen Intensität um die Rechte der Kinder kümmert und darauf achtet, dass das nach UN- Kinderrechtskonvention bestehende Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, auch umgesetzt wird. Nachholbedarf bestünde hier beispielsweise beim Fortpflanzungsmedizingesetz. Der Präsident des Familienverbandes macht darauf aufmerksam, dass es nach wie vor kein zentrales Register für Samenspender und Eizellenspenderinnen gibt. Damit ist es Kindern, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt wurden, nicht möglich ist, ihre biologischen Eltern zu kennen.