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08.09.2017

Datensicherheit ist Erzdiözese Wien ein großes Anliegen

Diözesaner IT-Experte Johann Heer spricht darüber, wie wichtig verschlüsselter Datenverkehr im digitalen Zeitalter ist.

Sicherheit im Datenverkehr wird ein immer wichtigerer Faktor in der digitalen Welt. "Der Großteil des Datenverkehrs wird heute über das weltumspannende, offene Internet abgewickelt. Dieser Umstand wird auch von Kriminellen genutzt", sagt Johann Heer, Leiter des Referats für Datenverarbeitung in der Erzdiözese Wien. Hacker sind nicht nur technisch in der Lage, sensiblen Datenverkehr abzusaugen, sie schleusen auch ohne großen Aufwand Viren ein und schalten damit ganze Server aus. Dadurch entsteht großer Schaden für Unternehmen. Oder mittels Trojaner werden Passwörter oder andere Daten auf der Festplatte eines Computers ausspioniert. E-Mailkonten von Gratisanbietern liegen überwiegend auf ungesicherten Servern, die sich in den USA befinden. Damit gewährleisten sie nicht die innerhalb der Europäischen Union geltenden strengen Datenschutzbestimmungen.

 

Aktuellste Verschlüsselungsverfahren

Die Erzdiözese Wien stattet ab sofort alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge mit der neuen, einheitlichen E-Mail-Adresse "@katholischekirche.at" aus. Diese Vereinheitlichung stärkt nicht nur den gemeinsamen Außenauftritt der katholischen Kirche, sondern wird besonders durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 in Kraft treten wird, dringend erforderlich.  "Die gesicherte, mit zeitgemäßen Verschlüsselungsverfahren geschützte Übertragung von sensiblen Daten ist Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb von vernetzten Informationssystemen. Das trifft voll auch auf die Erzdiözese Wien zu. Dies nicht zu machen ist, kommt beispielsweise der Aktion gleich, seine Zugriffsdaten zum Gehaltskonto per Postkarte an jemand anderen zu übermitteln", erklärt Johann Heer die Notwendigkeit der Maßnahme. Als Vorteil der einheitlichen Mailadresse nennt er: "Es werden aktuellste Technologien in zwei gesicherten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verwendet und die neuesten Verschlüsselungsverfahren bei der Datenübertragung eingesetzt."

 

Neue gesetzliche Regelung in der Europäischen Union

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft jedes Unternehmen, das in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet. Auch die katholische Kirche ist davon betroffen. Kommt es zu einer Verletzung des Datenschutzes drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Umsatzes. Hauptziel der neuen EU-Verordnung ist es, EU-Bürgern zu mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu verhelfen. Die bisher geltende Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995, als Smartphones, soziale Medien, Internet-Banking und globale Datenübertragungen noch kein Thema waren.

 

Kernpunkte der neuen Verordnung sind:

  • Personendaten müssen auf Wunsch richtiggestellt oder gelöscht werden.
  • Die Verarbeitung von Daten darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung geschehen.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit bedeutet, dass die eigenen einmal angegebenen Daten an einen anderen Dienstleister weitergeben werden können.
  • Betroffene haben das Recht, über die Verletzung des Schutzes der eigenen Daten informiert zu werden.
  • Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden.