Dienstag 19. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

11.07.2017

Papst ändert Regeln für Selig- und Heiligsprechungen

Motu Proprio "Maiorem hac dilectionem" nennt neuen Tatbestand "Hingabe des Lebens".

Papst Franziskus hat die Regeln für Selig- und Heiligsprechungen geändert. Neben dem Martyrium hat er die "Hingabe des Lebens" als neuen Tatbestand auf dem Weg zu einer Selig- und Heiligsprechung eingeführt. Die aufgrund von Nächstenliebe erfolgte "heroische Hingabe des Lebens" sei ein neuer Sachverhalt, der sich vom Martyrium und dem sogenannten heroischen Tugendgrad unterscheide, heißt es in einem am Dienstag, 11. Juli 2017 vom Vatikan veröffentlichten Erlass.

 

Der Erlass in Form eines sogenannten Motu Proprio trägt den Titel "Maiorem hac dilectionem" und soll besonders jene Christen berücksichtigen, die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingaben und deshalb selbst einen verfrühten Tod starben. Eine solche "wahre, vollständige und beispielhafte" Nachahmung Jesu verdiene die gleiche Verehrung durch die Gläubigen, wie Märtyrer oder Christen, die den heroischen Tugendgrad erfüllen, so der Papst.

 

Voraussetzung für eine Anerkennung dieses neuen Tatbestands mit Blick auf Heilig- und Seligsprechungen sind weiter die Akzeptanz eines sicheren und bald nahenden Todes sowie eine Verbindung der "Hingabe des Lebens" mit einem frühzeitigen Tod. Zudem muss der Kandidat bis zu seinem Tod ein christliches Leben geführt haben. Weiter sollten "Durst nach Heiligkeit" sowie entsprechende Anzeichen spätestens nach dem Tod auftreten. Für eine Seligsprechung ist zudem ein Wunder nötig, das nach dem Tod durch die Fürsprache des Verstorbenen erfolgte.

 

Die Vatikan-Zeitung "Osservatore Romano" erklärte in einem Begleitartikel zu dem Erlass, der Papst habe in Absprache mit der Heilig- und Seligsprechungskongregation so einen neuen Tatbestand für Fälle einführen wollen, für die es bisher keine spezifische Regelung gab.

 

Lateran-Rektor erläutert Sinn des neuen Seligsprechungsdokuments

Der Rektor der Päpstlichen Lateranuniversität, Enrico Dal Covolo, hat am Mittwoch, 12. Juli in Radio Vatikan den Hintergrund für die Schaffung eines neuen Weges für Seligsprechungsweges erläutert. Papst Franziskus hatte am Dienstag das Motu Propriu "Maiorem hac dilectionem" veröffentlicht, dem zufolge von nun an auch Menschen selig gesprochen werden können, die den Tatbestand der "Selbsthingabe" erfüllen. Allerdings fragten nach Veröffentlichung Vatikanberichterstatter, worin denn die Unterscheidung zwischen den bislang regulären Voraussetzungen "Heroischer Tugendgrad" und "Martyrium" und dem neuen Verfahren liege.


Rektor Dal Covolo, der im Juni 2016 den Kongress der Heiligsprechungskongregation zum Thema "Hingabe des Lebens" geleitet hatte, erläuterte dazu, dass von den fünf Kriterien, die der Papst nenne, das erste und das zweite die relevantesten seien. Es müsse sich um eine "freie und freiwillige Hingabe des Lebens" sowie um eine heroische Akzeptanz handeln, als "Liebesgabe, aus Liebe zu Gott und zum Nächsten, mit dem sicheren Tod vor Augen, der kurz darauf eintreten muss". Außerdem müsse, so das zweite Kriterium, auch ein Zusammenhang zwischen der Selbsthingabe und dem frühzeitigen Tod bestehen, so Dal Covolo.

Ebenso wie im Falle des heroischen Tugendgrades müsse jedoch im "Maiorem"-Seligsprechungsprozess ein Wunder nachgewiesen werden, das auf Fürsprache der betreffenden Person erwirkt wurde. "Das Wunder ist nötig sowohl für die Selig- als auch für die Heiligsprechung", präzisierte der Theologe, "und natürlich muss es nach dem Tod des Dieners des Herrn und auf seine nachgewiesene Fürsprache hin eingetreten sein".

Es seien Schwierigkeiten bei bereits gelaufenen Seligsprechungsverfahren gewesen, die den Papst zur Abfassung seines Motu Proprio bewogen hätten, gab der Fachmann an. Denn es sei mehrfach vorgekommen, dass Prozesse, die zunächst den Nachweis eines Martyriums erbringen sollten, im laufenden Verfahren neu aufgesetzt werden mussten: "Man musste dann auf einen Prozess zum Nachweis des heroischen Tugendgrades umschwenken, der sehr verschieden ist, denn man konnte eigentlich nicht so richtig erkennen, ob es sich um den einen oder den anderen Tatbestand handelte, also ein tugendhaftes Leben oder Martyrium."

Dal Corvolo nannte als Beispiel für diesen Konflikt die Causa Maximilian Kolbe. Der Pole wurde für sein tugendhaftes Leben selig gesprochen, dann aber wegen des Martyriums, das er im KZ Auschwitz erlitt, heiliggesprochen. Wörtlich sagte der Rektor: "Es liegt auf der Hand, dass es hier sozusagen Verfahrensschwierigkeiten gab." Der nunmehrige dritte Weg ermögliche es, viele mehrdeutige Fälle zu lösen - "denn hier braucht man beispielsweise keinen Verfolger, keinen Glaubenshass, und vor allem ist der gewaltsame Tod nicht nötig, der hingegen Grundlage für das Martyrium ist."

In direktem Zusammenhand mit der Selbsthingabe müsse ein frühzeitiger Tod stehen, der aus Liebe zu Gott und dem Nächsten akzeptiert worden sei, hielt Dal Cavolo fest. Dies sei unabdingbar für den Seligsprechungsprozess: "Das könnte man beispielsweise vorbringen bei einigen Fällen eines freiwillig akzeptierten Todes, wenn Hilfe für Pestkranke geleistet wurde, das heißt, wenn das eigene Leben zum Wohl des Nächsten riskiert wurde."