Erstmals in der Geschichte hat sich die Staatengemeinschaft auf einen besseren Schutz von Straßenkindern geeinigt: Bei der aktuellen Sitzung des UN-Kinderrechtsausschusses in Genf, dessen Präsidentin mit Richterin Renate Winter derzeit eine Österreicherin ist, wurde die Kinderrechtskonvention durch einen Generalkommentar zu „Children in Street Situations“ ergänzt.
Er fordert alle Staaten – auch Österreich – auf, umfassende und langfristige nationale Strategien zu entwickeln, um Straßenkinder zu unterstützen bzw. zu verhindern, dass Kinder auf der Straße landen. Dafür müssen entsprechende Budgets zur Verfügung gestellt werden.
Der Begriff „Straßenkind“ wird im Rahmen der neuen Richtlinie relativ breit definiert und bezeichnet nicht nur Kinder, die allein oder mit ihren Familien dauernd auf der Straße leben bzw. arbeiten, sondern auch jene, die einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit auf Straßen, Märkten, öffentlichen Plätzen, Bus- und Zugstationen oder in Parks verbringen.
Die neue Richtlinien wurde nicht über die Köpfe der Hauptbetroffenen hinweg beschlossen - 327 Kinder und Jugendliche aus 32 Ländern, die das Leben auf der Straße aus eigener Erfahrung kennen, nahmen im Vorfeld an sieben regionalen Konsultationen teil. Einige ihrer Wünsche waren: „Gebt uns die Möglichkeit, unsere Geschichte zu ändern!“, „Respektiert uns als menschliche Wesen!“, „Regierungen sollten nicht sagen, dass wir nicht auf der Straße sein dürfen. Sie sollten uns auf der Straße nicht jagen. Wir sollten akzeptiert werden!“ oder „Die Menschen sollten uns die Chance geben, unsere Fähigkeiten und Talente zu nutzen, um unsere Träume zu verwirklichen!“
„In vielen Ländern werden Straßenkinder wie Verbrecher behandelt, gejagt und weggesperrt“, so Jugend Eine Welt Geschäftsführer Reinhard Heiserer. „Wir freuen uns, dass die neue Richtlinie nun den Spieß umdreht: Gesetze, die Straßenkinder diskriminieren und ihr Wegsperren legitimieren, sollen verboten werden. Die Staaten werden vielmehr auffordert, Schutzsysteme für Straßenkinder einzurichten oder bestehende Kinderschutzsysteme auszubauen, beispielsweise durch die Einrichtung von Tageszentren, Telefon-Hotlines oder Familien-Zusammenführungsprogrammen.“ Für europäische Länder sei die Richtlinie auch im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise höchst relevant.
Heiserer: „Wir müssen alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit schutzlose Kinder und Jugendliche nicht auf der Straße bzw. in prekären Wohnverhältnissen landen, wo sie in großer Gefahr sind, ausgebeutet zu werden oder in die Kriminalität abzurutschen. So fehlen derzeit in Wien therapeutische Wohngemeinschaften für junge Asylwerber mit besonderem Betreuungsbedarf, wie uns die Notschlafstelle AWAY der Caritas berichtete.