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04.07.2017

Armenpfarrer Pucher erfreut über Bettelverbots-Aufhebung

Mit Höchstgerichts-Urteil nun "letzte Schikanen gegen Armutsmigranten endgültig beseitigt".

Erfreut über die Aufhebung des sektoralen Bettelverbots hat sich der Lazaristenpater Wolfgang Pucher geäußert. Die "letzten Schikanen gegen Armutsmigranten" seien durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) endgültig beseitigt worden, die Bekämpfung des Bettelverbotes in Salzburg und in der Steiermark habe ihr Ziel erreicht, teilte der "Armenpfarrer" am Dienstag, 4. Juli 2017, mit. Vom Tisch sei damit der seit einiger Zeit aufgetauchte Versuch, nach dem Vorbild von Salzburg auch in andern Städten ein sektorales Bettelverbot zu verhängen.

 

Mehr Hilfe für Roma

Pucher forderte ein Umdenken beim Umgang mit Armutsmigranten. "Wir als Vinzenzgemeinschaft hoffen, dass man endgültig von der schikanösen Vertreibungsstrategie abgeht und sich entschieden mit der Frage beschäftigt, wie wir den Armutsimigranten in ihrer besonderen Not besser helfen können." Europaweit sollten Strategien der Armutsbekämpfung in besonderer Weise auch das "extrem schwierige Leben der Roma" berücksichtigen, so der Ordensmann. "Sie brauchen dringendst mehr Unterstützung und Hilfe."

 

Bettelverbot ist gesetzeswidrig

Am Dienstag wurde ein VfGH-Urteil veröffentlicht, nach dem das seit zwei Jahren geltende, später örtlich wie auch zeitlich (von 8 bis 19 Uhr) ausgeweitete sektorale Bettelverbot in der Salzburger Innenstadt einem absoluten Bettelverbot gleichkommt. Damit ist es "verfassungsrechtlich verpönt" und auch gesetzeswidrig. Bereits 2012 hatte der VfGH das damals gültige absolute Bettelverbot in Salzburg als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz abgewiesen, worauf Salzburg Verbotszonen einführte. Zwar können Einschränkungen zur Vermeidung drohender Missstände durchaus erlaubt sein, die Salzburger Regelung sei aber sachlich nicht gerechtfertigt, so das Höchstgericht.