Homosexuelle Paare in Deutschland können künftig die Ehe schließen. Das entschied der Bundestag am Freitagmorgen, 30. Juni 2017 in Berlin mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und mehreren Unions-Abgeordneten. Die katholischen Bischöfe kritisierten die Entscheidung des Bundestags für eine "Ehe für alle" scharf, die evangelische Kirchenführung warb für gesellschaftliche Versöhnung.
Der Familienbischof der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch (Berlin), bedauerte, "dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen". Es sei traurig, dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten sei. Die Kirche werde nun verstärkt für das katholische Verständnis der Ehe als Sakrament werben. Es bleibe von der Entscheidung unberührt.
Mit dem Bundestagsbeschluss werde "eine differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen aufgegeben", sagte Koch. Differenzierung sei keine Diskriminierung. "Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden. Sie muss nicht in der Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Erscheinung treten."
Erzbischof Koch erklärte, die Väter des Grundgesetzes hätten der Ehe einen so herausragenden Platz in der Verfassung gegeben, weil sie "diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen". Wenn jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht würden, so "bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs".
Koch betonte, eine Diskussion um die Stärkung und Förderung der vielfältigen Verantwortungsgemeinschaften in der Gesellschaft sei nötig. Wenn der Staat verbindliche Gemeinschaften wirklich stärken wolle, müsse er aber etwa in der Ehe- und Familienpolitik deutliche Akzente setzen, anstatt "die Gestaltungsräume der Eheleute zu beschneiden, wie etwa durch die in einigen Wahlprogrammen geforderte Aufhebung des Ehegattensplittings."
Der evangelische Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erklärte auf Facebook, er wünsche sich, "dass jetzt weder Triumphgefühle auf der einen Seite noch Bitterkeit auf der anderen Seite den Ton angeben". Es müsse ein "neues Bewusstsein für das wunderbare Angebot der Ehe, in lebenslanger Treue und Verbindlichkeit miteinander leben zu dürfen" geschaffen werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte am Freitag mit Nein. Voraussichtlich am 7. Juli befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist. 393 Abgeordnete stimmten für die Öffnung der Ehe, 226 dagegen, 4 Abgeordnete enthielten sich. SPD, Grüne und Linke haben zusammen 320 Stimmen. Somit kamen mehr als 70 Stimmen von der Union.
Merkel begründete ihr Abstimmungsverhalten in einem anschließenden Statement mit dem besonderen Schutz der Ehe durch Artikel 6 des Grundgesetzes. Die Ehe werde dort als Verbindung von Mann und Frau verstanden. Zugleich sprach sie sich für eine Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare aus.
In einer teilweise sehr emotionalen Debatte plädierten die Redner von SPD, Grünen und Linken, aber auch einige Unions-Abgeordnete, für die Öffnung der Ehe. Gegen eine solche Öffnung wandte sich Unionschef Volker Kauder (CDU). Das widerspreche seiner christlichen Überzeugung. Bereits vor der Abstimmung hatte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber der deutschen evangelischen Presseagentur "idea" gesagt, er stimme mit Nein, denn "für mich ist die Ehe die Verbindung von Mann und Frau, so ist es in der Heiligen Schrift formuliert".
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte, es handle sich nicht um eine übereilte Abstimmung. Fünf Mal sei darüber im Plenum bereits debattiert worden. Die Abstimmung "ist vielleicht nicht gut für die Koalition, aber gut für die Menschen", sagte er. Es gehe bei der Ehe "nicht um das Geschlecht, sondern darum, dass zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen" wollten. Seiner Auffassung nach widerspricht die Entscheidung nicht dem Grundgesetz.
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck meinte, "die Phase der Toleranz" gehe nun zu Ende und es beginne "die Epoche der Akzeptanz". Der Unions-Abgeordnete Jan-Marco Luczak (CDU) verteidigte die Öffnung. "Gerade weil ich Christdemokrat bin, stimme ich dafür", so Luczak.
Das Verständnis von Ehe habe sich immer wieder im Laufe der Jahrhunderte geändert. Vor Jahrhunderten hätten auch Adlige keine Bürgerlichen heiraten dürfen und noch vor Jahrzehnten sei es verpönt gewesen, dass Katholiken Protestanten heiraten dürften.
Der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs kritisierte in einer sehr aufgebrachten Rede die Haltung der Union. Er habe das "verschwurbelte Reden" der Union satt, sagte er. Die Union habe das Vorhaben in den zurückliegenden Jahren immer wieder blockiert. Ihr Verhalten in den vergangenen Tagen nannte er "erbärmlich" und "peinlich".
Die Unions-Abgeordnete Gerda Hasselfeldt (CSU) sagte, für sie seien die Ehe und die Familie Grundlage dafür, "dass unsere Gesellschaft auch weiterhin besteht und aus der auch Kinder geboren werden". Für sie sei das die Gemeinschaft von Frau und Mann. Sie verstehe nicht, dass "man das, was unseren Staat ausmacht, einfach so beiseiteschieben kann".
Die fraktionslose Abgeordnete Erika Steinbach nutzte ihre Rede für eine Abrechnung mit der Kanzlerin. Sie sei diejenige gewesen und nicht die SPD, die "die Türe für die heutige Entscheidung sperrangelweit geöffnet habe", so Steinbach.
Vor dem Hintergrund der Abstimmung listete der evangelische Pressedienst "epd" am Donnerstag die kirchlichen Regelungen auf. Heiratswillige Homosexuelle haben demnach in Deutschland grundsätzlich fast überall die Möglichkeit, sich von einem evangelischen Pfarrer einen Segen zusprechen zu lassen. In welcher Form das geschieht, wird von den 20 evangelischen Landeskirchen aber höchst unterschiedlich geregelt.
So verbieten nur wenige Landeskirchen, dass eine Segnung öffentlich geschehen darf. Einige Landeskirchen bestehen darauf, dass eine Segnung einem herkömmlichen Trauungsgottesdienst nicht zu sehr ähneln dürfe. In den meisten Fällen überlassen sie den jeweiligen Pfarrerinnen, Pfarrern und Gemeinden die konkrete Ausgestaltung der Feier. Nahezu alle Landeskirchen betonen aber, dass kein Pfarrer gezwungen werden kann, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.