Der burgenländische Bischofsvikar für Orden, P. Lorenz Voith, unterstützt das Anliegen von Papst Franziskus, bei der Zulassung von neuen Instituten des geweihten Lebens künftig noch sorgfältiger vorzugehen. Dass Ortsbischöfe vor der Zulassung stärker das Charisma, die Sendung und den Platz neuer Gemeinschaften in der Kirche überprüfen sollen, halte er für einen guten Weg, so Voith am Mittwoch, 2. November 2016 in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress. Der Bischofsvikar nahm von 28. bis 30. Oktober an einer von der vatikanischen Kongregation für die Institute geweihten Lebens organisierten internationalen Konferenz in Rom teil.
Das Treffen in der vergangenen Woche fand heuer zum ersten Mal statt und soll nach Angaben Voiths künftig alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden. 250 für Orden, Säkularinstitute und religiöse Gemeinschaften zuständige Bischofsvikare und Delegaten aus Diözesen in aller Welt berieten dabei über die weltweite Situation der Ordensgemeinschaften, Neugründungen, das Zusammenwirken mit der Ortskirche und kirchenrechtliche Fragen. Aus Österreich nahmen neben Pater Voith mit P. Antonio Sagardoy und P. Michael Zacherl die Bischofsvikare für Orden aus der Diözese Gurk-Klagenfurt und der Erzdiözese Wien, sowie mit P. Pius Maurer ein Delegat aus der Diözese St. Pölten teil.
Papst Franziskus hatte bei einer Audienz mit den Konferenzteilnehmern zum Auftakt der Tagung dazu aufgerufen, dass die Ortsbischöfe vor der Errichtung eines Instituts des geweihten Lebens sorgfältig prüfen, ob das Charisma neu zuzulassender Gemeinschaft authentisch sei. Sie müssten unter anderem darauf achten, ob die Charismen sich mit der kirchlichen Gemeinschaft vertrügen, eine prophetische Dimension sowie eine Einbindung in die Ortskirche vorhanden sei.
Ein weiteres wichtiges Thema der internationalen Konferenz war die neue Apostolische Konstitution "Vultum Dei Quaerere - über das kontemplative Leben in Frauenorden" (2016), die weitreichende Änderungen für alle kontemplative Frauenklöster enthält. So müssen sich alle selbstständigen Klöster in Föderationen oder andere Verbände zusammenschließen, damit Leitung, Ausbildung und auch ökonomische Stabilität gewährleistet werden kann. 2017 sollen dazu von der zuständigen Kurienbehörde in Rom rechtlich verbindliche Vorgaben folgen.
Die vom Papst eingeleiteten Änderungen der Vorschriften für die kontemplativen Frauenorden brächten auch Herausforderungen für die Ortskirchen mit sich, so Pater Voith. "Hier werden die Diözesen mithelfen müssen, dass diese geforderten Föderationen oder Zusammenlegungen gelingen".
Institute des geweihten Lebens sind Gemeinschaften, deren Mitglieder durch Gelübde öffentlich ein Leben nach den drei evangelischen Räten Armut, Keuschheit und Gehorsam. Dazu zählt ein Teil der Neuen Geistlichen Bewegungen, aber auch die traditionellen Orden.