Die Bilder gingen um den Globus: Bewaffnete Polizisten zwingen eine muslimische Frau am Strand, ihren „Burkini“ auszuziehen...
In der islamischen Welt herrscht über die „Verhüllung“ der Frau keine Einigkeit. Die Interpreten stützen sich vor allem auf die Suren 24, Vers 31; 24, Vers 60 und 33, Vers 59, wobei die dort verwendeten Termini „Schmuck“ oft mit „Reize“ und „Kleiderausschnitt“ mit „Busen“ übersetzt werden.
Vereinfacht gesagt, unterscheidet man die folgenden Kleidungsstücke. Der „Djibab“, ungenau als „Schleier“ bezeichnet, eher „Überwurf“ oder „Schalgewand“, besteht aus einem über Kopf, Schulter und Brust geschlungen Tuch.
Der „Tschador“ (pers. „Zelt“) verhüllt als einteiliges Kleidungsstück Kopf und Körper, und
die „Burka“ (Einführung durch die Taliban) hat zusätzlich als wesentliches Detail ein Netz auf Augenhöhe eingearbeitet.
Und der umstrittene „Burkini“? Der Terminus ist eine Kombination von Burka und Bikini und versteht sich als Ganzkörper-Badeanzug mit Badekappe.
Die Diskussion über das Tragen all dieser Körper-Verhüllungen ist lebhaft, übrigens auch in der muslimischen Welt selber.
Mit einem Verweis auf Religionsfreiheit allein kommt man einer Antwort nicht unbedingt näher, eher schon mit einer Kombination von religiösen, säkularen und gesellschaftlich-normierten Argumenten.