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01.07.2016
Theologin Gabriel zum VfGH Urteil

Sozialethikerin empfiehlt Verzicht auf erneuten Wahlkampf

Theologin Gabriel: Entscheidung zur Wiederwahl "verständlich", da Zweifel am Wahlprocedere für den Bundespräsidenten sonst "immer wieder aufgekocht" wären.

Für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl appellierte die Wiener Sozialethikerin Ingeborg Gabriel an die Kandidaten und ihre Parteien, nicht nur auf gegenseitige Untergriffigkeiten, sondern gleich auf einen erneuten Wahlkampf völlig zu verzichten. "Es gibt keinen Anlass für erneute Plakate und Diskussionen. Sich zu enthalten, wäre das fairste", erklärte die Sozialethikerin am Freitag, 1. Juli 2016 auf "Kathpress"-Anfrage . Wichtig sei zudem eine "sehr ordentliche" Durchführung der nächsten Wahl.

 

Die Theologin äußerte auch Verständnis für die Entscheidung der Verfassungsrichter, die Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten zu wiederholen. Die Gefahr des Vorwurfs von Wahlmanipulation gelte es langfristig auszuräumen. Die historisch neue Entscheidung sei somit für die Zukunft der Demokratie in Österreich bedeutsam.

 

Wichtig sei laut Gabriel daran zu erinnern, dass Formmängel - und nicht etwa inhaltliche Manipulationen - der Anlass für den Gerichtsentscheid waren. Da die Zahl der betroffenen Stimmen mit rund 77.000 mehr als das Doppelte der Stimmendifferenz zwischen der beiden Kandidaten betragen habe, "wäre es wahrscheinlich eine langfristige Hypothek für den Bundespräsidenten gewesen, unter diesen Bedingungen gewählt zu werden", so Gabriel. Zweifel würden sonst "immer wieder aufgekocht".

 

Die vom Gericht bemängelten Vorgänge bei der Wahl am 22. Mai nannte Gabriel "eine Mischung aus Schlamperei und medialem Druck auf verschiedene Akteure, frühzeitig ein Ergebnis bekannt zu geben". In Frage stellen müsse man allerdings, wie weit die Verfahrensordnung noch zeitgemäß sei: Durchaus gebe es beispielsweise auch Sachgründe dafür, Briefwahlkarten bereits am Wahlsonntag statt erst am Montag zu öffnen. "Gut vorstellbar ist, dass die Beisitzenden, die am Montagmorgen nochmals kommen müssen, berufstätig sind. Ich würde ihnen nicht bösen Willen unterstellen", so die Sozialethikerin.