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06.06.2016

Priester vollständig rehabilitiert

Missbrauchsvorwürfe nach polizeilichen Ermittlungen nicht weiter aufrecht. Dienstfreistellung wird aufgehoben.

Im Juni 2010 hat die Österreichische Bischofskonferenz eine Rahmenordnung für den Umgang mit Missbrauchsfällen beschlossen. Diese Rahmenordnung sieht für den Verdachtsfall eine Dienstfreistellung des betreffenden Mitarbeiters vor. Diese „Dienstfreistellung bedeutet keine Vorverurteilung. Sie dient dazu, den nötigen Abstand und Freiraum zu schaffen, den Sachverhalt aufzuklären, und gibt dem vom Dienst Freigestellten auch selber Gelegenheit, an dieser Aufklärung mitzuwirken.“

 

Die Erzdiözese Wien hat demgemäß im November 2014 einen Pfarrer aus Simmering dienstfrei gestellt, als Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden. Die Vorwürfe - ein missbräuchliches Naheverhältnis zu einem Jugendlichen und Besitz kinderpornografischen Materials - wurden den staatlichen Behörden gemeldet und von der Polizei untersucht. Sie haben sich dabei nicht erhärtet, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach gründlicher Untersuchung wiedereingestellt hat.

 

Dem Priester ist daher kein schuldhaftes Verhalten im Sinne der staatlichen Gesetze vorzuwerfen. Auch ein gerichtspsychiatrisches Gutachten hat den Pfarrer entlastet. Die Diözesane Kommission hat in ihren Empfehlungen an den Diözesanbischof kein Hindernis für die Wiedereinsetzung des Seelsorgers gesehen, auch kirchenrechtlich gibt es keine Gegengründe.

 

Mit Erleichterung und Freude über die Wiederherstellung seines guten Rufes hat die Erzdiözese Wien daher die Dienstfreistellung des Pfarrers aus Simmering aufgehoben. Er ist somit voll rehabilitiert und möchte auch wieder in der Seelsorge arbeiten. Da seine frühere Pfarre während der Dienstfreistellung anders besetz werden musste, wird nun ein neuer Einsatzort ins Auge gefasst.