Sonntag 17. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

27.04.2016
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldkonto

Kinderbetreuungsgeldkonto: "Positive Ansätze mit Wermutstropfen"

Katholischer Familienverband vermisst Wertanpassung und bedauert Kürzung der Langvariante.

Mit gemischten Gefühlen hat Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), auf die von der Regierung beschlossenen Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldkonto reagiert. "Ich begrüße die Bemühungen und sehe auch positive Ansätze, es sind aber auch einige Wermutstropfen dabei", sagte Trendl am Mittwoch, 27. April 2016 nach der Einigung, der ein langes Tauziehen zwischen Familienministerin Sophie Karmasin und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vorausging.

 

Die Einführung einer Familienzeit für Väter bewertete Trendl als positiv. Väter können - wenn der Arbeitgeber zustimmt - nach der Geburt ihres Kindes einen Monat zu Hause bleiben und bekommen dafür 700 Euro. Ebenso positiv seien die nun mit der Familienzeit verbundene Kranken- und Pensionsversicherung, heißt es in der KFÖ-Aussendung. Kritik übte Trendl allerdings an deren Finanzierung: "Dass die Krankenversicherungs- und Pensionsbeiträge aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden, trägt nicht zu dessen geplanter Entlastung bei."

 

Die "vielgelobte Vereinfachung" könne er im Kinderbetreuungsgeldkonto nicht erkennen, bemängelte Trendl weiter. Mit der neuen Regelung wird die Bezugsdauer nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen angegeben, "kaum jemand hat eine Vorstellung davon, wie lange 851 oder 1063 Tage sind". Trendl schlug daher einen "Kinderbetreuungsgeldkonto-Rechner" auf der Homepage des Familienministeriums vor.

 

Weitere Kritikpunkte des Familienverbands sind die fehlende Wertanpassung und eine Verkürzung der Bezugsdauer: "Mit der Reform wird die Bezugsdauer der beliebten Langvariante für einen Elternteil um zwei Monate gekürzt, das bedeutet 700 Euro weniger." Das ist laut Trendl besonders bitter, da das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor 14 Jahren nie wertangepasst wurde: "Das bedeutet für die Erstvariante (30 plus 6 Monate) einen enormen Wertverlust von 4.600 Euro pro Kind" - ein Umstand, der vor allem Mehrkindfamilien treffe. Benachteiligt würden auch Alleinerziehende, weil diese keine Möglichkeit haben, den Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 Euro zusätzlich in Anspruch zu nehmen.