Wie so viele kirchenrechtliche Bestimmungen, die liturgische „Mindeststandards“ festlegen, hat auch diese einen historischen Hintergrund: Im Mittelalter empfingen die Menschen aus großer Ehrfurcht vor der Eucharistie immer weniger die Kommunion.
Verbunden damit ging auch die Beichtfrequenz stark zurück, da der Kommunionempfang eng mit dem Bußsakrament verknüpft war, auch wenn man keine schwere Sünde begangen hatte.
So sah sich das 4. Laterankonzil 1215 veranlasst, den Kommunionempfang und die Beichte mindestens einmal im Jahr verpflichtend vorzuschreiben, in der Regel zu Ostern, dem höchsten christlichen Fest.
Heute mahnt uns diese Vorschrift, nicht auf das Zentrum unseres Glaubens zu vergessen: Christus schenkt sich uns in Brot und Wein, er stärkt und heilt uns.
Das gemeinsame Mahl und die Begegnung mit Christus bringen die Einheit mit ihm und untereinander zum Ausdruck und lassen uns immer mehr zum sichtbaren Leib Christi in dieser Welt werden: