Donnerstag 11. Juni 2026

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Das Leben des Moses; gez.: Prof. E. Pirker-Sau-D'Elia 91
kathbild.at/Rupprecht / DDr. Michael H. Weninger
07.08.2015

Ge-Recht-igkeit

Kann ein Unrecht durch ein anderes Unrecht gutgemacht werden?

Die Zahl der Staaten, in denen Christen der Bau von Kirchen und anderer Gottesdienststätten verweigert oder nur sehr eingeschränkt erlaubt wird, ist bedauerlicherweise gar nicht so klein.

 

Die Christen empfinden sich als ausgegrenzt, benachteiligt und ungerecht behandelt.

 

 

 

 

Als Reaktion auf diese Erfahrung wird dann die Forderung erhoben: So wie mir, so ich dir! Wenn mir der Bau einer Kirche verweigert wird, dann dir z. B. der Bau einer Moschee.

 

Kann, ja, darf Gleiches mit Gleichem vergolten werden?

 

Kann ein Unrecht durch ein anderes Unrecht gutgemacht werden?


Eine mögliche Lösung des Konflikts besteht in einer zweifachen Weise.

  1. Zum einen wird man mit absoluter Berechtigung auf die Religionsfreiheit hinweisen dürfen und müssen. So sagt Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO klipp und klar: „Jeder Mensch hat Anspruch auf ... Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst ... die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

  2. Zum anderen wird dieser Dialog mehr Aussicht auf Erfolg haben, je toleranter und ge-recht-er sich die Christen selber in dieser Frage ihren Geschwistern aus den anderen Religonen gegenüber verhalten.

 

Aus Recht wird dann vielleicht sogar eine zwingende moralisch Pflicht.